Hier finden Hochschulangehörige allgemeine Informationen. Bitte richten Sie Ihre Ergänzungsvorschläge an .ed.ehurslrak-gfh(ta)esserp
Landeshochschulgesetz
Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG)
Gesetz zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts (HRWeitEG)
Aushangpflichtige Gesetze, Vorschriften und Regeln (IAS)
Jede/r Beschäftige muss sich über sicherheitsgerechtes Verhalten und die damit verbundenen Rechte und Pflichten Kenntnis verschaffen können. Alle einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln sowie die Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger finden Sie online unter Aushangpflichtige Gesetze, Vorschriften und Regeln (IAS).
HfG-Webmail
Über folgenden Link können Sie mit einem Browser auf ihr HfG-E-Mail-Postfach zugreifen:
webmail.hfg-karlsruhe.de
Semesterzeiten
Das Wintersemester beginnt jeweils am 01. Oktober und endet am 31. März, das Sommersemester beginnt am 01. April und endet am 30. September. Die Semesterzeiten sind nicht identisch mit den Vorlesungszeiten. Die Vorlesungen fallen an den gesetzlichen Feiertagen des Landes Baden-Württemberg aus.
Sommersemester 2024 - 16.04.2024-19.07.2024
Wintersemester 2024/25 - 14.10.2024 – 15.02.2025
Sommersemester 2025 - 22.04.2025 – 26.07.2025
Wintersemester 2025/26 - 13.10.2025 – noch nicht berechnet
Arbeitsmöglichkeiten für (internationale) Studenten: Einige Grundregeln
Für internationale Studierende gibt es in Deutschland verschiedene Möglichkeiten, neben dem Studium Geld zu verdienen (z.B. als wissenschaftliche Hilfskraft, in der Nachhilfe, in der Privatwirtschaft). Allerdings gibt es auch einige Beschränkungen:
Studierende aus der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und sind den deutschen Studierenden praktisch gleichgestellt. Wenn sie mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, müssen sie auch bestimmte Versicherungsbeiträge zahlen (wie deutsche Studierende).
Für Studierende aus allen anderen Ländern gelten besondere gesetzliche Regelungen:
(1) Internationale Studierende aus anderen Ländern dürfen 120 Tage Vollzeit (oder 240 halbe Tage) pro Jahr arbeiten. Sie dürfen nicht als selbständige Unternehmer / Freiberufler arbeiten.
(2) Wer mehr als 120 Tage im Jahr arbeitet, braucht eine Genehmigung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde. Der Erfolg hängt von der Marktsituation ab: In Regionen mit geringer Arbeitslosigkeit sind die Chancen höher.
Eine Tätigkeit als wissenschaftlich-künstlerische/akademische Hilfskraft (Hiwi, Hilfskraft oder SHK) ist davon ausgenommen und zeitlich unbegrenzt möglich. Allerdings muss die Ausländerbehörde informiert werden. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie sich vom Studierendenwerk oder dem Akademischen Auslandsamt beraten.
Arbeitssuche
Die regionalen Kontaktstellen der Bundesagentur für Arbeit haben oft einen Arbeitsvermittlungsservice für Studierende. An großen Hochschulen gibt es auch Stellenangebote, die vom Studierendenwerk veröffentlicht werden.
Online-Stellenbörsen finden Sie auf den Webseiten der Hochschulen und in den Webangeboten der Studierendenwerke, z.B.
Karlsruher Institut für Technologie
Duale Hochschule Baden-Württemberg - Karlsruhe
Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe
Manchmal ist es auch sinnvoll an den schwarzen Brettern der Universitäten (z. B. KIT, Universität Heidelberg) oder in den Stellenangeboten der regionalen Zeitungen nachzuschauen.
"Hiwi"-Jobs: Viele Studierende arbeiten als Hilfskräfte (umgangssprachlich "Hiwi" genannt) an ihrer Hochschule, z. B. in Bibliotheken, Ateliers, als Tutoren oder Lehrassistenten. Hiwi-Stellen sind eine gute Ergänzung zum Studium. Bei Interesse sollten man im Sekretariat des Instituts nach offenen Stellen fragen und auf Aushänge an der Universität achten.
Außerhalb des Campus / privat: Zu den typischen Studierendenjobs außerhalb des Campus gehören Jobs in Bars und Restaurants, auf Messen, bei Kurierdiensten, als Privatlehrer oder Babysitter usw. Natürlich ist es lohnender, wenn der Job etwas mit dem Studienfach zu tun hat, z. B. wenn man als Redakteur, Mediengestalter, Schriftsteller usw. arbeiten kann.
Für Studierende ist es schwierig oder sogar unmöglich, ihren gesamten Lebensunterhalt durch Nebenjobs zu finanzieren. Erwägen Sie auch eine Vollzeitbeschäftigung in der vorlesungsfreien Zeit, vor allem in den längeren Semesterferien.
Gehalt
Deutschland hat im Jahr 2015 einen Mindestlohn eingeführt. Seit dem 1. Oktober 2022 wurde dieser auf 12 € pro Stunde angehoben. Das Einkommen hängt jedoch weitgehend von den persönlichen Fähigkeiten, Erfahrungen, Beziehungen und der Marktnachfrage ab. In Städten wie München und Hamburg sind die Stundenlöhne in der Regel höher, aber auch die Lebenshaltungskosten. Für Hiwis, gewerbliche Mitarbeiter oder Servicepersonal auf Messen liegt der durchschnittliche Stundenlohn oft etwas über dem Mindestlohn.
Steuern
Studierende können einen "Minijob" ausüben und bis zu 520 € pro Monat verdienen, ohne Steuern zu zahlen. Wer mehr als 520 € verdient, braucht eine Steuernummer. In diesem Fall wird jeden Monat ein bestimmter Prozentsatz vom Gehalt abgezogen. Den größten Teil davon bekommen die Studierenden am Ende des Jahres über ihre Einkommensteuererklärung zurück.
Versicherung
Wer in Deutschland fest angestellt ist, zahlt Sozialversicherungsbeiträge. Dazu gehören Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Wer nicht länger als drei Monate am Stück oder weniger als 70 Tage im Jahr arbeitet, muss keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Diejenigen, die länger beschäftigt sind, unterliegen der Rentenversicherung. Studierende zahlen in der Regel nur geringe Beträge - und auch nur dann, wenn sie mehr als 520 € im Monat verdienen.
Jobs, die mehr als 20 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen, wirken sich nicht nur auf das Studierendengeld aus, sondern sind auch kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungspflichtig.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.