ᐅ Gekauft wie gesehen: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (2025)

Inhaltsverzeichnis

  • Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Regelungen
  • Ausnahmen von der Regel "Gekauft wie gesehen"
  • Verbrauchsgüterkauf
  • Gekauft wie gesehen bei Immobilien und Grundstücken
  • Praktisches Beispiel zum Grundsatz "Gekauft wie gesehen"
  • Fragen und Antworten zum Thema "Gekauft wie gesehen"
  • 1. Was bedeutet "gekauft wie gesehen"?
  • 2. Welche rechtlichen Folgen hat die Vereinbarung "gekauft wie gesehen"?
  • 3. In welchen Fällen ist die Vereinbarung "gekauft wie gesehen" unwirksam?
  • 4. Wie kann der Käufer seine Gewährleistungsrechte trotz Vereinbarung "gekauft wie gesehen" geltend machen?
  • 5. Was sollten Käufer und Verkäufer bei der Verwendung von "gekauft wie gesehen" im Vertrag beachten?
  • 6. Kann die Vereinbarung "gekauft wie gesehen" auch bei Gebrauchtwagenverkäufen verwendet werden?
  • 7. Was ist der Unterschied zwischen "gekauft wie gesehen" und "gekauft wie besichtigt"?
  • 8. Kann ein Käufer trotz Vereinbarung "gekauft wie gesehen" vom Vertrag zurücktreten?
  • 9. Welche Risiken sollten Käufer und Verkäufer bei der Vereinbarung "gekauft wie gesehen" im Hinterkopf behalten?
  • 10. Gilt die Vereinbarung "gekauft wie gesehen" auch bei dem Verkauf von Immobilien?
Gekauft wie gesehen ist ein Begriff, der im deutschen Recht verwendet wird, um einen Vertragszustand zu beschreiben, bei dem der Käufer eine Sache in dem Zustand akzeptiert, in dem sie sich bei Vertragsabschluss befindet. Er verzichtet dabei auf ausdrückliche oder versteckte garantieren des Verkäufers hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit, Funktion oder Mängelfreiheit der Sache.

Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Regelungen

Die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung beim Kauf einer Sache finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der Begriff "Gekauft wie gesehen" ist jedoch nicht direkt im Gesetz verankert, sondern ergibt sich aus der Zusammenschau verschiedener gesetzlicher Regelungen. Die wichtigsten Paragraphen in diesem Zusammenhang sind § 433 BGB (Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag), § 434 BGB (Sachmangel) und § 437 BGB (Rechte des Käufers bei Mängeln).

Ausnahmen von der Regel "Gekauft wie gesehen"

Grundsätzlich kann eine Sache "gekauft wie gesehen" verkauft werden, allerdings gibt es einige gesetzliche Ausnahmen, bei denen der Verkäufer auch dann für Mängel haften muss, wenn er diese im Vertrag ausgeschlossen hat. Dazu zählen unter anderem:

  • Arglistige Täuschung oder Verschweigen von Mängeln: Wenn der Verkäufer dem Käufer einen Mangel verschweigt oder einen mangelhaften Zustand der Sache vorsätzlich verschleiert, haftet er nach § 444 BGB trotzdem für diesen Mangel.
  • Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung: Wenn der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernimmt oder eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart wurde, haftet er nach § 443 BGB bzw. § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB auch für Mängel, die den vereinbarten Zustand nicht erfüllen.
  • Grober Pflichtenverstoß: Eine Haftung des Verkäufers kann sich auch aus seinem groben Pflichtenverstoß ergeben, wenn er beispielsweise gegen eine vertragliche Nebenpflicht verstößt, die für den Käufer von besonderer Bedeutung ist.

Verbrauchsgüterkauf

Beim Verbrauchsgüterkauf (zwischen einem Unternehmer als Verkäufer und einem Verbraucher als Käufer) gelten besondere Schutzvorschriften für den Käufer. In diesem Fall kann der Verkäufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers gemäß § 475 Abs. 1 BGB nicht vollständig ausschließen, auch wenn er dies im Vertrag vereinbart hat.

Gekauft wie gesehen bei Immobilien und Grundstücken

Beim Kauf von Immobilien und Grundstücken stellt sich häufig die Frage, inwieweit der Grundsatz "Gekauft wie gesehen" hier Anwendung findet. Grundsätzlich gilt für Immobilien und Grundstücke ein ähnlicher Rahmen wie für Sachen. Allerdings gibt es einige Besonderheiten zu beachten:

  1. Offenkundige Mängel: Bei Immobilien und Grundstücken müssen offenkundige Mängel nicht ausdrücklich gerügt werden, um eine Haftung des Verkäufers zu begründen. Der Verkäufer haftet in diesem Fall nach § 442 BGB für diese Mängel, sofern sie nicht ausdrücklich im Kaufvertrag ausgeschlossen werden.
  2. Mängel an Grundstücksbestandteilen: Für Mängel an Grundstücksbestandteilen, wie z.B. Gebäuden oder festen Einrichtungen, gelten grundsätzlich die Vorschriften des § 433 BGB und § 434 BGB entsprechend.
  3. Im Grundbuch eingetragene Rechte und Lasten: Rechte und Lasten, die im Grundbuch eingetragen sind, müssen vom Käufer grundsätzlich hingenommen werden, da sie mit dem Grundstück verbunden sind und im Zuge des Kaufs auf den Käufer übergehen (§ 873 BGB). Eine Haftung des Verkäufers für eingetragene Lasten besteht in der Regel nicht, es sei denn, es liegt eine arglistige Täuschung oder ein sonstiger Rechtsgrund vor, der eine Haftung begründet.

Praktisches Beispiel zum Grundsatz "Gekauft wie gesehen"

Herr Müller verkauft seinen gebrauchten Pkw an Herrn Schmidt. Im Kaufvertrag vereinbaren die beiden die Klausel "Gekauft wie gesehen", um dem privaten Verkäufer Herrn Müller die Haftung für eventuelle Mängel zu ersparen. Nach zwei Wochen stellt Herr Schmidt fest, dass die Bremsanlage des Pkw defekt ist. Herr Müller behauptet, davon nichts gewusst zu haben.

In diesem Fall könnte Herr Schmidt nur dann Gewährleistungsansprüche gegen Herrn Müller geltend machen, wenn er nachweisen könnte, dass Herr Müller den Mangel arglistig verschwiegen oder aktiv verschleiert hat. Ansonsten müsste Herr Schmidt den Mangel selbst beheben, da er den Pkw "gekauft wie gesehen" erworben hat.

Fragen und Antworten zum Thema "Gekauft wie gesehen"

1. Was bedeutet "gekauft wie gesehen"?

Der Begriff "gekauft wie gesehen" bezieht sich auf eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, die besagt, dass der Käufer den Vertragsschluss für ein Objekt (z.B. ein Fahrzeug oder eine Immobilie) trotz möglicher Mängel oder Defekte akzeptiert. Die Vereinbarung besagt insbesondere, dass der Verkäufer nach Vertragsschluss nicht für diese Mängel haftet. Die Klausel "gekauft wie gesehen" wird häufig bei privaten Verkäufen verwendet und kann in einer Vereinbarung dokumentiert sein, um die Gewährleistungsansprüche des Käufers auszuschließen oder zu minimieren.

2. Welche rechtlichen Folgen hat die Vereinbarung "gekauft wie gesehen"?

In Deutschland ist die Vereinbarung "gekauft wie gesehen" im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht explizit geregelt. Die gesetzlichen Regelungen für Gewährleistungsansprüche finden sich in den §§ 434 ff. BGB. Die Vereinbarung "gekauft wie gesehen" kann jedoch als individuelle Absprache zwischen den Vertragsparteien verstanden werden. Wird eine solche Vereinbarung getroffen, kann der Käufer nach Vertragsschluss nicht mehr für offene oder verdeckte Sachmängel haften, soweit sie ihm bekannt waren oder er diese hätte erkennen können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Vereinbarung "gekauft wie gesehen" nicht alle Gewährleistungsansprüche ausschließt. Eine Haftung des Verkäufers bleibt bestehen, wenn er Vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, arglistig Mängel verschweigt oder eine ausdrückliche Beschaffenheitsgarantie für das verkaufte Objekt abgegeben hat.

3. In welchen Fällen ist die Vereinbarung "gekauft wie gesehen" unwirksam?

Die Vereinbarung "gekauft wie gesehen" ist unwirksam, wenn der Verkäufer dem Käufer bewusst und gezielt Mängel verschweigt oder vorsätzlich über den Zustand des verkauften Objekts täuscht. In solchen Fällen greifen die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung und der Verkäufer haftet weiterhin für die Mängel. Zudem ist die Vereinbarung "gekauft wie gesehen" unwirksam, wenn sie in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten ist, da sie den Käufer unangemessen benachteiligen würde (§ 305c Abs. 2 BGB). Eine solche Vereinbarung kann daher nur in individuellen Verhandlungen zwischen den Parteien getroffen werden.

4. Wie kann der Käufer seine Gewährleistungsrechte trotz Vereinbarung "gekauft wie gesehen" geltend machen?

Trotz einer abgeschlossenen Vereinbarung "gekauft wie gesehen" können dem Käufer im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist des Verkäufers weiterhin Gewährleistungsrechte zustehen. In solchen Fällen ist es ratsam, sich zunächst mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen und eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Falls eine solche Lösung nicht gefunden werden kann, sollte der Käufer rechtliche Schritte prüfen, wie z.B. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung.

5. Was sollten Käufer und Verkäufer bei der Verwendung von "gekauft wie gesehen" im Vertrag beachten?

Bei der Verwendung der Klausel "gekauft wie gesehen" im Vertrag sollten beide Parteien darauf achten, dass die Vereinbarung klar und eindeutig formuliert ist, um Missverständnissen vorzubeugen. So kann beispielsweise die Bezeichnung des verkauften Objekts und die Erwähnung bestimmter Mängel oder Defekte für beide Parteien transparent gemacht werden. Außerdem sollten beide Parteien über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Vereinbarung informiert sein, um möglichen rechtlichen Problemen vorzubeugen. In strittigen Fällen kann es ratsam sein, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die eigene Position abzusichern.

6. Kann die Vereinbarung "gekauft wie gesehen" auch bei Gebrauchtwagenverkäufen verwendet werden?

Grundsätzlich kann die Vereinbarung "gekauft wie gesehen" auch bei Gebrauchtwagenverkäufen zwischen Privatpersonen verwendet werden, um die Gewährleistungsansprüche des Käufers auszuschließen oder zu minimieren. Wie bereits erwähnt, kann der Verkäufer jedoch trotz einer solchen Vereinbarung in bestimmten Fällen weiterhin haften, beispielsweise bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Daher ist es wichtig, dass Käufer und Verkäufer über ihre jeweiligen Rechte und Pflichten informiert sind und den Verkaufsvertrag entsprechend gestalten.

7. Was ist der Unterschied zwischen "gekauft wie gesehen" und "gekauft wie besichtigt"?

In der Praxis werden die Begriffe "gekauft wie gesehen" und "gekauft wie besichtigt" häufig synonym verwendet und haben dieselbe rechtliche Bedeutung. Beide Klauseln beziehen sich darauf, dass der Käufer den Gegenstand im aktuellen Zustand akzeptiert und der Verkäufer für eventuelle Mängel nicht haftet. Allerdings bleiben die gesetzlichen Haftungsausschlüsse für Fälle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist in beiden Fällen bestehen.

8. Kann ein Käufer trotz Vereinbarung "gekauft wie gesehen" vom Vertrag zurücktreten?

Durch die Vereinbarung "gekauft wie gesehen" wird das Recht des Käufers, wegen eines Sachmangels vom Vertrag zurückzutreten (§ 437 Nr. 2 BGB), eingeschränkt, solange keine Haftungsausschlüsse vorliegen (z.B. arglistiges Verschweigen von Mängeln). Fällt ein solcher Haftungsausschluss jedoch weg oder liegt ein anderer Rücktrittsgrund vor (z.B. arglistige Täuschung, § 123 BGB), kann der Käufer trotz der Vereinbarung vom Vertrag zurücktreten, sofern er sich innerhalb der gesetzlichen Fristen erklärt und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

9. Welche Risiken sollten Käufer und Verkäufer bei der Vereinbarung "gekauft wie gesehen" im Hinterkopf behalten?

Die Vereinbarung "gekauft wie gesehen" birgt für beide Vertragsparteien gewisse Risiken. Für den Käufer besteht das Risiko, dass er aufgrund der Vereinbarung teilweise oder vollständig auf seine Gewährleistungsansprüche verzichtet. Daher ist es ratsam, das Objekt vor dem Vertragsschluss gründlich zu überprüfen, um mögliche Mängel oder Defekte festzustellen. Für den Verkäufer besteht das Risiko, dass er trotz der Vereinbarung "gekauft wie gesehen" aufgrund der gesetzlichen Haftungsausschlüsse in bestimmten Fällen weiterhin haften muss. Daher sollte er darauf achten, keine Mängel zu verschweigen oder den Käufer zu täuschen, um späteren rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen.

10. Gilt die Vereinbarung "gekauft wie gesehen" auch bei dem Verkauf von Immobilien?

Die Vereinbarung "gekauft wie gesehen" kann auch beim Verkauf von Immobilien zwischen Privatpersonen verwendet werden. Dabei gelten die gleichen Grundsätze wie bei anderen Verkaufsverträgen. Der Käufer akzeptiert die Immobilie in ihrem aktuellen Zustand und der Verkäufer haftet nicht für offene oder verdeckte Mängel, soweit diese nicht arglistig verschwiegen wurden oder der Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Auch bei Immobilienverkäufen sollte die Klausel "gekauft wie gesehen" individuell zwischen den Vertragsparteien vereinbart und im Kaufvertrag klar und eindeutig formuliert werden.


(1 Bewertung, 5 von 5)

"); }

ᐅ Gekauft wie gesehen: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (2025)

References

Top Articles
Latest Posts
Recommended Articles
Article information

Author: Arielle Torp

Last Updated:

Views: 6517

Rating: 4 / 5 (61 voted)

Reviews: 84% of readers found this page helpful

Author information

Name: Arielle Torp

Birthday: 1997-09-20

Address: 87313 Erdman Vista, North Dustinborough, WA 37563

Phone: +97216742823598

Job: Central Technology Officer

Hobby: Taekwondo, Macrame, Foreign language learning, Kite flying, Cooking, Skiing, Computer programming

Introduction: My name is Arielle Torp, I am a comfortable, kind, zealous, lovely, jolly, colorful, adventurous person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.